Für gesetzlich und privat Versicherte

Kostenerstattung

Eine zunehmende Anzahl von Krankenkassen übernehmen mittlerweile die Kosten einer homöopathischen Behandlung.

Für gesetzlich Versicherte

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben einen Vertrag über die sog. Integrierte Versorgung mit dem Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschlossen. Darin ist die Kostenübernahme einer klassisch homöopathischen Behandlung für gesetzlich Versicherte bei entsprechend qualifizierten klassisch homöopathisch arbeitenden Ärzten geregelt.

Eine aktuelle Übersicht aller teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf der Seite von homoeopathie-online.info.

Für privat Versicherte

Die Kosten einer homöopathischen Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen.

Fragen Sie bei Ihrer Kasse an!